Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
Diese Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und uns, den Sprachreiseagenturen von Linguista Sprachaufenthalte. Sie sind anwendbar für die auf dieser Website und im Katalog aufgeführten Leistungen.
1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren
Sie die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen
von Linguista
Sprachaufenthalte. Die Anmeldung
erfolgt schriftlich (mittels Anmeldeformular
oder via Internet) oder
mündlich und ist verbindlich. Da
die Platzzahl an unseren Partnerschulen
beschränkt ist, empfehlen
wir Ihnen eine möglichst frühzeitige
Anmeldung.
2. Gebühren
Für jede Anmeldung verrechnet
Linguista Sprachaufenthalte eine
Auftragspauschale von CHF 60.-.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche
uns weniger als 21 Tage vor Reiseantritt
erreichen, erheben wir zusätzlich
eine Expressgebühr von
CHF 80.- pro Auftrag.
3. Bestätigung/Rechnung/
Kursunterlagen
Spätestens 10 Arbeitstage nach
Eingang Ihrer Anmeldung erhalten
Sie von Linguista Sprachaufenthalte
Ihre Kursbestätigung. Mit dieser
Bestätigung wird die Anzahlung
von CHF 500.- pro Person per sofort
fällig. Die Schlussrechnung wird
Ihnen 4-6 Wochen vor Abreise
zugestellt. Der Fremdwährungsbetrag
wird zu dem an diesem Zeitpunkt
gültigen Wechselkurs (Notenverkauf)
in Schweizer Franken umgerechnet.
Auf Wunsch können Sie
Ihre Rechnung auch in der jeweiligen
Fremdwährung bezahlen. Dies
müssen Sie uns jedoch spätestens
bei Ihrer Anmeldung mitteilen. Die
Restzahlung muss spätestens bis
21 Tage vor Abreise erfolgen. Sämtliche,
mit Ihrer Einzahlung verbunden
Bankspesen gehen zu Ihren
Lasten. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfristen können wir die Buchung
unter Verrechnung der vollen
Annullierungskosten (siehe Punkt 5)
rückgängig machen. Kreditkarten
werden nicht akzeptiert. Die Reiseunterlagen
erhalten Sie nach erfolgter
Bezahlung in der Regel ca.
10 Tage vor Abreise.
4. Umbuchungen
Wir sind bemüht, Ihre Umbuchungswünsche
vorzunehmen. Hierfür berechnen
wir eine Bearbeitungsgebühr
von mindestens CHF 150.-
bis maximal CHF 250.- pro Person
und Auftrag. Allfällige zusätzliche
Spesen der Schule und anderen Leistungsträgern
sowie der jeweiligen
Fluggesellschaft werden ebenfalls
vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Ein Schulwechsel gilt als Rücktritt
und nicht als Umbuchung.
5. Rücktritt / Annullierung
Die Annullierung Ihrer gebuchten
Sprachreise muss schriftlich erfolgen.
Für die Annullierung verrechnen
wir ausnahmslos folgende Gebühren
in Prozent des fakturierten
Betrags für Kurs, Unterkunft sowie
sämtlichen weiteren Gebühren der
Schule:
Annullierung Sprachkurs und
Unterkunft:
- bis 30 Tage vor Abreise: CHF 500.-
- 29-15 Tage vor Abreise: 20%
- 14-8 Tage vor Abreise: 40%
- 7-1 Tage vor Abreise: 80%
- Annullierung am Tag der Abreise
bzw. nach Kursbeginn: 100%
Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass die Auftragspauschale,
allfällige Expressgebühren sowie
Versicherungsprämien in jedem Fall
zuzüglich zu den Annullierungsgebühren
verrechnet werden. Bei Flugbuchung
gelten die Annullierungsbedingungen
der gebuchten Fluggesellschaft.
Tickets die ausgestellt
worden sind, können meist nur noch
zu sehr hohen Gebühren annulliert
werden. Ein annullierter Sprachaufenthalt
ist nicht auf eine andere
Person übertragbar. Treten Sie den
Sprachkurs nicht an oder brechen
Sie diesen vorzeitig ab, besteht kein
Rückerstattungsanspruch. Annullierungskosten
infolge eines Rücktritts
aus medizinischen Gründen (Arztzeugnis
erforderlich) des Teilnehmers
oder dessen Angehörigen können
durch eine Annullierungskostenversicherung
(siehe Punkt 6) abgedeckt
werden.
6. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, den Abschluss
einer Reise- / Annullierungskostenversicherung,
z.B. die Multi
Trip Versicherung der Europäischen
Reiseversicherungs AG. Diese Versicherung
kostet CHF 99.- (CHF 84.-
unter 26 Jahre). Die Versicherung
schützt Sie während 365 Tagen
und beinhaltet während dieser
Zeit auch einen SOS-Rückreiseschutz.
Gerne informieren wir Sie
über die genauen Leistungen dieser
Versicherung. Prüfen Sie zudem,
dass Sie durch Ihre Krankenkasse
im Krankheitsfall auch in Ihrem Reiseland
ausreichend geschützt sind.
7. Preisänderungen
Linguista Sprachaufenthalte behält
sich vor, die ausgeschriebenen Preise
aus wichtigen, unvorhersehbaren
Gründen zu ändern (z.B. bei nachträglichen
Preiserhöhungen durch
die Leistungsträger sowie nachträglich
eingeführten Abgaben wie Flughafentaxen,
Kerosinzuschlägen oder
sonstigen Steuern).
8. Haftung des Veranstalters
Linguista Sprachaufenthalte haftet
als Sprachreiseveranstalter im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für den
Inhalt des vorliegenden Prospekts
sowie der Internetseite www.linguista.ch. Zudem haftet
Linguista Sprachaufenthalte für
die gewissenhafte Auswahl der
Leistungsträger, für eine fachmännische
Durchführung der Sprachreise
sowie für die rechtzeitige
Übermittlung der Reiseunterlagen
an den Kunden. Die Haftung ist
auf das Doppelte des Reisepreises
beschränkt.
9. Beanstandungen
Sollten während Ihrem Sprachaufenthalt
Probleme oder Beanstandungen
auftreten, so müssen Sie
sich unverzüglich mit der Schulleitung
in Verbindung setzen. Kann
daraufhin Ihr Anliegen nicht zu
Ihrer Zufriedenheit gelöst werden,
so ist es Ihre Pflicht, Linguista
Sprachaufenthalte umgehend (telefonisch,
per Fax oder E-Mail) zu kontaktieren.
Bei schuldhafter Nichteinhaltung
dieser Verpflichtung
sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.
Können Mängel daraufhin
nicht vor Ort behoben werden,
so sind diese spätestens 30 Tage
nach Beendigung Ihres Sprachkurses
schriftlich bei Linguista Sprachaufenthalte
geltend zu machen.
10. Programmänderungen und
Annullierung durch den Veranstalter
Wir behalten uns vor, Programme
zu ändern, wenn Massnahmen von
Leistungsträgern oder andere nicht
vorhersehbare oder nicht beeinflussbare
Umstände oder Ereignisse
uns dazu zwingen. Zudem behalten
wir uns das Recht vor, eine Sprachreise
aus zwingenden Gründen (z.B.
höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse,
Unruhen, Streiks etc.) zu
annullieren.
11. Vorbehalte des Veranstalters
Wir behalten uns das Recht vor,
Kursteilnehmer vom Programm,
ohne Anspruch auf Rückerstattung,
auszuschliessen, wenn diese unserer
oder der Meinung der Schule nach
andere Kursteilnehmer in irgendeiner
Art gefährden, wiederholt
gegen die Regeln verstossen oder
den ordentlichen Kursablauf behindern.
Sämtliche damit verbundene
Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise,
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
12. Einreisebestimmungen/Visa
Für die notwendigen Reisevorbereitungen
(Einreisedokumente, allfällige
Visa, Impfungen etc.) ist
der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für
die Einhaltung der in den einzelnen
Ländern gültigen Einreise-, Visa-,
Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen.
Wird aus
Gründen, die Linguista Sprachaufenthalte
nicht zu vertreten hat, die
Einreise verweigert, so gilt die gebuchte
Sprachreise als annulliert,
wobei die unter Punkt 5 genannten
Annullierungsbedingungen gelten.
Linguista Sprachaufenthalte ist in
keinem Fall verantwortlich für
fehlerhafte oder ungenügende Einreisedokumente
und lehnt jegliche
Haftung ab.
13. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
sollten Sie sich an den
unabhängigen Ombudsman der
Schweizer Reisebranche wenden.
Der Ombudsman ist bestrebt, bei
jeder Art von Problemen zwischen
Ihnen und Linguista Sprachaufenthalte
eine faire, ausgewogene Einigung
zu finden. Die Adresse des
Ombudsmans lautet: Ombudsman
der Schweizer Reisebranche, Postfach,
4601 Olten.
14. Reisegarantiefonds
Die Linguista Sprachaufenthalte
Filialen der Media Touristik AG sind
Mitglieder des Garantiefonds der
Schweizerischen Reisebrache. Dieser
Insolvenzschutz garantiert
Ihnen die volle Haftung für Ihre
Rückreise sowie für nicht erbrachte
Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit
des Veranstalters.
15. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar. Gerichtsstand
für Linguista Sprachaufenthalte
ist 4108 Witterswil.
16. Organisation
Linguista Sprachaufenthalte in Basel,
Bern, Winterthur und Zürich,
FOLLOW ME Schülersprachkurse
sowie praktikum.ch sind Dienstleistungen
der Media Touristik AG, 4108 Witterswil


