Diese Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und uns, den Sprachreiseagenturen von Linguista Sprachaufenthalte. Sie sind anwendbar für die auf dieser Website und im Katalog aufgeführten Leistungen.
1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen von Linguista Sprachaufenthalte. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (mittels Anmeldeformular oder via Internet) oder mündlich und ist verbindlich. Da die Platzzahl an unseren Partnerschulen beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen eine möglichst frühzeitige Anmeldung.
2. Gebühren
Für jede Anmeldung verrechnet Linguista Sprachaufenthalte eine Auftragspauschale von CHF 60.-. Bei kurzfristigen Buchungen, welche uns weniger als 21 Tage vor Reiseantritt erreichen, erheben wir zusätzlich eine Expressgebühr von CHF 80.- pro Auftrag.
3. Bestätigung/Rechnung/ Kursunterlagen
Spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Linguista Sprachaufenthalte Ihre Kursbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird die Anzahlung von CHF 500.- pro Person per sofort fällig. Die Schlussrechnung wird Ihnen 4-6 Wochen vor Abreise zugestellt. Der Fremdwährungsbetrag wird zu dem an diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs (Notenverkauf) in Schweizer Franken umgerechnet. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechnung auch in der jeweiligen Fremdwährung bezahlen. Dies müssen Sie uns jedoch spätestens bei Ihrer Anmeldung mitteilen. Die Restzahlung muss spätestens bis 21 Tage vor Abreise erfolgen. Sämtliche, mit Ihrer Einzahlung verbunden Bankspesen gehen zu Ihren Lasten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen können wir die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullierungskosten (siehe Punkt 5) rückgängig machen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Bezahlung in der Regel ca. 10 Tage vor Abreise.
4. Umbuchungen
Wir sind bemüht, Ihre Umbuchungswünsche vorzunehmen. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 150.- bis maximal CHF 250.- pro Person und Auftrag. Allfällige zusätzliche Spesen der Schule und anderen Leistungsträgern sowie der jeweiligen Fluggesellschaft werden ebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ein Schulwechsel gilt als Rücktritt und nicht als Umbuchung.
5. Rücktritt / Annullierung
Die Annullierung Ihrer gebuchten Sprachreise muss schriftlich erfolgen. Für die Annullierung verrechnen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- pro Person. Sollte Ihre Annullierung weniger als 30 Tage vor Ihrem Abreisetermin eintreffen, so entstehen zusätzlich folgende Annullierungskosten in Prozent des fakturierten Betrags für Kurs, Unterkunft sowie sämtliche Gebühren der Schule.
Annullierung Sprachkurs und Unterkunft:
Bitte beachten Sie, dass allfällige zusätzliche Spesen von anderen Leistungsträgern vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftragspauschale, allfällige Expressgebühren sowie Versicherungsprämien in jedem Fall zuzüglich zu den Annullierungsgebühren verrechnet werden.
Bei Flugbuchung gelten die Annullierungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft. Tickets die ausgestellt worden sind, können meist nur noch zu sehr hohen Gebühren annulliert werden.
Ein annullierter Sprachaufenthalt ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Treten Sie den Sprachkurs nicht an oder brechen Sie diesen vorzeitig ab, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Annullierungskosten infolge eines Rücktritts aus medizinischen Gründen (Arztzeugnis erforderlich) des Teilnehmers oder dessen Angehörigen können durch eine Annullierungskostenversicherung (siehe Punkt 6) abgedeckt werden.
6. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, den Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung, z.B. die Multi Trip Versicherung der Europäischen Reiseversicherungs AG. Die Versicherung schützt Sie während 365 Tagen und beinhaltet während dieser Zeit auch einen SOS-Rückreiseschutz. Gerne informieren wir Sie über die genauen Leistungen und Preise dieser Versicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bearbeitungsgebühren und Spesen durch diese Versicherung nicht gedeckt sind. Gerne informieren wir Sie über zusätzliche Reiseversicherungen wie z.B. Singletrip-, Unfall- und Reisegepäckversicherungen. Prüfen Sie zudem, dass Sie durch Ihre Krankenkasse im Krankheitsfall auch in Ihrem Reiseland ausreichend geschützt sind.
7. Preisänderungen
Linguista Sprachaufenthalte behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern (z.B. bei nachträglichen Preiserhöhungen durch die Leistungsträger sowie nachträglich eingeführten Abgaben wie Flughafentaxen, Kerosinzuschlägen oder sonstigen Steuern).
8. Haftung des Veranstalters
Linguista Sprachaufenthalte haftet als Sprachreiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für den Inhalt des vorliegenden Prospekts sowie der Internetseite www.linguista.ch. Zudem haftet Linguista Sprachaufenthalte für die gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger, für eine fachmännische Durchführung der Sprachreise sowie für die rechtzeitige Übermittlung der Reiseunterlagen an den Kunden. Die Haftung ist auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt.
9. Beanstandungen
Sollten während Ihrem Sprachaufenthalt Probleme oder Beanstandungen auftreten, so müssen Sie sich unverzüglich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Kann daraufhin Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, so ist es Ihre Pflicht, Linguista Sprachaufenthalte umgehend (telefonisch, per Fax oder E-Mail) zu kontaktieren. Bei schuldhafter Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen. Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese spätestens 30 Tage nach Beendigung Ihres Sprachkurses schriftlich bei Linguista Sprachaufenthalte geltend zu machen.
10. Programmänderungen und Annullierung durch den Veranstalter
Wir behalten uns vor, Programme zu ändern, wenn Massnahmen von Leistungsträgern oder andere nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Umstände oder Ereignisse uns dazu zwingen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, eine Sprachreise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks etc.) zu annullieren. Bei zu wenigen Teilnehmern in einer Klasse behält sich die Schule das Recht vor, die Anzahl Lektionen zu reduzieren.
11. Vorbehalte des Veranstalters
Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer vom Programm, ohne Anspruch auf Rückerstattung, auszuschliessen, wenn diese unserer oder der Meinung der Schule nach andere Kursteilnehmer in irgendeiner Art gefährden, wiederholt gegen die Regeln verstossen oder den ordentlichen Kursablauf behindern. Sämtliche damit verbundene Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
12. Einreisebestimmungen/Visa
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird aus Gründen, die Linguista Sprachaufenthalte nicht zu vertreten hat, die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise als annulliert, wobei die unter Punkt 5 genannten Annullierungsbedingungen gelten. Linguista Sprachaufenthalte ist in keinem Fall verantwortlich für fehlerhafte oder ungenügende Einreisedokumente und lehnt jegliche Haftung ab.
13. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Linguista Sprachaufenthalte eine faire, ausgewogene Einigung zu finden. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.
14. Reisegarantiefonds
Die Linguista Sprachaufenthalte Filialen der Media Touristik AG sind Mitglieder des Garantiefonds der Schweizerischen Reisebrache. Dieser Insolvenzschutz garantiert Ihnen die volle Haftung für Ihre Rückreise sowie für nicht erbrachte Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters.
15. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Linguista Sprachaufenthalte ist 4108 Witterswil.
16. Organisation
Linguista Sprachaufenthalte in Basel, Bern, Winterthur und Zürich, FOLLOW ME Jugendsprachkurse sowie praktikum.ch sind Dienstleistungen der Media Touristik AG, 4108 Witterswil
Aarau
Tel.: +41 62 822 60 92
aarau linguista.ch
Basel
Tel.: +41 61 260 92 70
basel linguista.ch
Bern
Tel.: +41 31 318 55 00
bern linguista.ch
Winterthur
Tel.: +41 52 214 22 00
winterthur linguista.ch
Zürich
Tel.: +41 44 260 50 90
zuerich linguista.ch